Verbotene Gegenstände
Das Mitführen nachfolgend aufgeführter Gegenstände ist auf dem Konzertgelände „Neuer Kurpark“ in Bad Soden/Ts. am 09.09.2023 untersagt:
1. Waffen aller Art u.a. gemäß Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
2. Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
3. Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z.B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.).
4. Getränke & Speisen aller Art sowie Flaschen aller Materialien und Becher, Krüge, Dosen sowie Glas (aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material).
5. Rucksäcke und Taschen grßer als DIN A4, sowie Schirme, Stöcke (Stöcke für Gehbehinderte ausgenommen).
Die Hausordnung im Einzelnen:
1. Zutrittsrecht / Hausrecht
1.1 Die Veranstaltungsfläche ist öffentliches Gelände, dessen Nutzer für die Zeit dieser Veranstaltung Messer ist. Während der Auf- und Abbauzeiten ist diese Veranstaltungsfläche von Messer nicht öffentlich zugänglich
1.2 Messer übt das Hausrecht auf der gesamten Veranstaltungsfläche durch die von ihr hierfür Beauftragten aus. Bei Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung behält sich Messer vor, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot gegenüber den entsprechenden Personen zu erteilen.
1.3 Zu der Veranstaltung „Jubiläumsfest 125 Jahre Messer“ haben nur Personen Zutritt, die von
Messer zugelassen sind. Es dürfen sich nur diejenigen Personen auf der Veranstaltungsfläche aufhalten, die einem tätigen Gewerk angehören oder Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung (nur während der Veranstaltungszeit) sind.
1.4 Die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung haben nur während der Öffnungszeit der Veranstaltung Zutritt zur Veranstaltungsfläche und müssen danach die Veranstaltungsfläche verlassen.
1.5 Die Besucherinnen und Besucher müssen an den Einlassbereichen ihre Zutrittsberechtigung (Einlasskarte + Bändchen) nachweisen. Besuchende ohne Zutrittsberechtigung können nicht eingelassen werden. Am Veranstaltungstag werden keine Bändchen ausgegeben.
1.6 Das Befahren der Veranstaltungsfläche mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig.
2. Generelle Ge- und Verbote
2.1. Das gewerbliche Fotografieren, Filmen, Anfertigen von Ton- und Videoaufnahmen sowie von Zeichnungen ist auf der Veranstaltungsfläche verboten. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Messer.
2.2. In Innenbereichen der Veranstaltungsfläche besteht Rauchverbot. Ausgenommen sind nur hierfür speziell gekennzeichnete Bereiche.
2.3 Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten oder einer gleichwertigen Aufsichtsperson auf der Veranstaltungsfläche aufhalten. Ausnahmen hiervon gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Zugängen. Messer und die von Messer Beauftragten sind berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.
2.4 Außer mit medizinisch erforderlichen Rollstühlen ist das Befahren der Veranstaltungsfläche durch Personen mit Inlinern oder sonstigen Rollschuhen, Skateboards, Tretrollern und anderen fahrbaren Vorrichtungen, Fahrrädern, Elektrorollern oder auf fahrbaren Tischen grundsätzlich verboten.
2.5 Das Betreten und Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf der gesamten Veranstaltungsfläche ist verboten.
2.6 Das Verteilen von Druckschriften sowie das Anbringen von Werbeaufklebern, Plakaten und die unbefugte Benutzung von Werbeträgern auf der Veranstaltungsfläche ist, ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Messer, nicht gestattet.
2.7 Feuerwerkskörper sowie andere pyrotechnische Erzeugnisse dürfen weder mitgeführt noch auf der Veranstaltungsfläche abgebrannt werden; der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist untersagt.
2.8 Das Übernachten auf der Veranstaltungsfläche ist nicht erlaubt.
2.9 Das Mitführen von Tieren ist nur mit Genehmigung von Messer erlaubt; ausgenommen hiervon sind Blindenhunde. Wird die Einwilligung erteilt, so hat derjenige, der ein Tier mit sich führt, dafür zu sorgen, dass Gefahren oder Nachteile für Messer oder Dritte nicht entstehen. In jedem Fall ist es jedoch untersagt, Tiere frei umherlaufen zu lassen.
2.10 Gewerbsmäßiges und aggressives Betteln und Hausieren auf der Veranstaltungsfläche, insbesondere den Außenflächen und Parkplätzen, ist nicht gestattet.
2.11 Jede gewerbsmäßige Betätigung, Versammlung, Aufzüge, Umfragen, statistische Erhebungen oder vergleichbare Veranstaltungen auf der Veranstaltungsfläche ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Messer ist verboten, unbeschadet des Rechts, als beteiligtes Gewerk oder Besucher an Veranstaltungen auf der Veranstaltungsfläche teilzunehmen.
2.12 Das Mitführen von Schuss- oder Stichwaffen oder Gegenständen, die als solche eingesetzt werden könnten, von meldepflichtigen Gegenständen und Substanzen sowie Drogen jeglicher Art, Laserpointern, Glas und Plastikflaschen sowie Dosen ist auf der gesamten Veranstaltungsfläche untersagt, sofern Messer nicht eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Bei Zuwiderhandlung wird das betreffende Material einbehalten und die beteiligten Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen.
2.13 Messer ist berechtigt, Fahrzeuge, Taschen und sonstige Behältnisse sowie Kleidung von Personen, die die Veranstaltungsfläche betreten, aus Sicherheitsgründen auf ihren Inhalt zu kontrollieren. Messer ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen für bestimmte Bereiche der Veranstaltungsfläche bzw. für bestimmte Bereiche die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen zu untersagen.
2.14 Die für die Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln und zu benutzen. Jegliche Verunreinigung und Umweltverschmutzung bzw. -belastung der Veranstaltungsfläche ist zu unterlassen. Während der Veranstaltung sind Abfälle in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
2.15 Aus Sicherheitsgründen kann das Schließen/Räumen der gesamten Veranstaltungsfläche vom Veranstalter angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Aufforderungen des Sicherheitspersonals und/oder der Feuerwehr und Polizei zu folgen und sich zu den jeweiligen Sammelplätzen zu begeben.
2.16 Rettungswege sind unter allen Umständen stets freizuhalten.
2.17 Messer kann den Einlass verweigern, wenn
- der Gast eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert,
- der Gast keine Zutrittsberechtigung (Einlasskarte + Bändchen) besitzt,
- der Gast die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert,
- der Gast erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln steht,
- der Gast verbotene Gegenstände bei sich führt,
- gegen den Gast ein Hausverbot besteht,
- der Gast erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,
- der Gast im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremden feindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten aufgefallen oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder
- der Gast erkennbar beabsichtigt, gegen die Haus- und Benutzungsordnung zu verstoßen.
Bei einer Einlassverweigerung aus den genannten Gründen kann der Gast keinen Schadensersatzanspruch ableiten.
3. Haftung und abschließende Regelungen
3.1 Für Schäden haften Messer und deren Bedienstete/Erfüllungsgehilfen nur, soweit diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten dieser Personen bzw. der gesetzlichen Vertreter von Messer zurückzuführen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht, soweit es sich um einen Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
3.2 Die Veranstaltung beinhaltet ein Live-Konzert. Daher kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggfs. zu Hörschäden führen könnten. Die Gäste werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ausreichend Abstand von den Lautsprecherboxen zu halten.
3.3 Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Veranstaltungsbesuchern zu üben.
3.4 Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Haus- und Benutzungsordnung behält sich Messer vor,
straf- und zivilrechtlich gegen die Störenden vorzugehen.
3.5 Die einzelnen Regelungen dieser Haus- und Benutzungsordnung gelten unabhängig voneinander. Eine eventuelle Unwirksamkeit einer Regelung berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
4. Notrufnummern
Polizei: 110 (extern)
Feuerwehr / Rettungsdienst: 112 (extern)
5. Verantwortlich
Messer SE & Co. KGaA
Vorstand
Messer-Platz 1
65812 Bad Soden
06196-7760-443
125ong@messergroup.com